B e t r e u u n g s h o n o r a r
oder
Diese Kosten entstehen einmalig.
Sie sind für die gesamte Vertragslaufzeit gültig, auch wenn ein Wechselbedarf der Arbeitskraft besteht. In diesem Betreuungshonorar ist folgendes enthalten:
Die Fälligkeit tritt bei Vertragsabschluß ein.
Bei Weiterführung /Verlängerung eines Vertrages über 1 Jahr wird der Betrag erneut fällig.
Folgende monatliche Kosten entstehen bei der Beauftragung
(abhängig vom Leistungsaufwand, Qualifikation, Ausbildung und Sprachkenntnissen)
Diese Kosten beinhalten
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die Arbeit der Hilfskraft bei Ihnen,
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es sind alle Abzüge wie Steuern, Krankenversicherung und Sozialabgaben enthalten
Welche weiteren Kosten enstehen?
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